Honorar

Das Honorar für eine osteopathische Behandlung liegt zwischen 90,- Euro und 110,- Euro und erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungen für Babys und Kinder sind deutlich kürzer. Dadurch wird hier pro Termin zwischen 60,- € und 90,- € berechnet. Es ist sinnvoll, vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung detailliert zu klären.

Ich bin Heilpraktikerin mit einer abgeschlossenen 6-jährigen Ausbildung in Osteopathie für Erwachsene und Kinder über 1650 Ausbildungsstunden und Mitglied im BDH Bund Deutscher Heilpraktiker (Link zur Verband-Seite des BDH) sowie Mitglied im BVO Bundesverband Osteopathie e.V. (Link zur Verband-Seite des BVO).

Gesetzliche Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Behandlungskosten für Osteopathie. Hierfür verlangen viele Kassen eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung ärztlich veranlasst ist. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig für AOK-Versicherte: Meine Praxis ist bei der AOK (Ba-Wü) leider nicht gelistet, weil ich eine reine Privat-Praxis führe. Bei allen anderen gesetzlichen Krankenkassen ist meine Praxis anerkannt.

Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen entnehmen die Höhe der jährlichen Erstattungshöhe Ihrem Versicherungsvertrag.

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Tarife. Informieren Sie sich, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Beihilfe

Beihilfestellen beteiligen sich anteilig an den Behandungskosten für Osteopathie.

Selbstzahler

Sie können auch als Selbstzahler*in in meiner Praxis behandelt werden.
Das Honorar für eine osteopathische Behandlung liegt zwischen 90,- € und 110,- €. Die Behandlungen für Babys und Kinder sind deutlich kürzer. Dadurch wird hier pro Termin zwischen 60,- € und 90,- € berechnet.